Mietkauf eine Alternative zur Baufinanzierung

vonadmin
22. März 2016
Kategorie:   Allgemein

Eine spezielle Finanzierung einer Immobilie ist der Mietkauf. Beim Mietkauf wird die Immobilie zuerst angemietet um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Je nach Art des Vertrages geht das Eigentum sofort oder später auf den Käufer über. Für den ein oder anderen die einzige Möglichkeit eine Immobilie zu erwerben. Den Kaufpreis für das Haus oder die Wohnung vereinbaren Mieter oder Verkäufer bereits mit Abschluss des Mietvertrages. Die gezahlte Miete enthält den Ansparvertrag der beim Erwerb mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Einen anderen Teil der monatlichen Raten behält der Verkäufer als Mietzins.

 

Es sind 2 Varianten möglich Mietkauf und Optionskauf.

 

Mietkauf

Bei diesem Modell verpflichtet sich der Mieter, die Immobilie nach einer bestimmten Frist, zu einem festgelegten Preis die Immobilie zu kaufen. Der Immobilienbesitzer stundet dem Käufer die Kaufsumme inclusive der Zinsen. Der Mieter begleicht die Schulden über seine monatlichen Mietzahlungen. Vereinbart man keinen Restkaufpreis, dauert es meist länger, bis die Immobilie in den Besitz des Käufers übergeht. Dafür fallen beim Erwerb keine zusätzlichen Kostenblocks an. Geregelt wird der Mietkauf über den Mietkaufvertrag. Hier werden alle Pflichten und Rechte der Vertragspartner geregelt. Er besteht aus zwei Teilen den Mietvertrag und den Vertrag über den Erwerb der Immobilie. Beim klassischen Mietkauf von Immobilien muss der Vermieter vor der notariellen Beurkundung der Verträge eine einmalige Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises leisten. Dies entspricht dem Kapitalanteil einer Immobilienfinanzierung. Es kann aber auch eine monatliche Ratenzahlung vereinbart werden. Da es sich um eine verbindliche Vereinbarung handelt, muss sichergestellt sein, dass die Restkaufsumme am Ende der Laufzeit zur Verfügung steht. Beim Mietkauf geht das juristische Eigentum nach der letzten Zahlung auf den Käufer über. Das wirtschaftliche Eigentum wechselt aber sofort nach Abschluss des Vertrages. Dies kann bedeuten, dass der Mieter ab Vertragsabschluss für die Verwaltung und Instandhaltung aufkommen muss.

 

Optionskauf

Beim Optionskauf entfällt der Vertrag über den Erwerb des Eigentums. Beim Optionskauf entscheidet allein der Mieter. Der Vermieter lässt ein Optionsrecht im Grundbuch eintragen. Um den Mieter zu einem Kauf zu motivieren, liegt der Mietpreis deutlich höher über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

 

 

 


  • Jürgen Schreiber Immobilien

    Geprüfter Immobilienmakler (ILS)

    Moerser Landstrasse 458a
    47802 Krefeld

    Mobil: +49 (0) 173 2 51 76 31
    Telefon: +49 (0) 2151 3 27 35 27
    info@immobilien-schreiber.com
  • Unbenannt kompetenzlogo
  • Advanced Search