Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie

vonadmin
8. Mai 2016
Kategorie:   Allgemein

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie und bewertet ein Gebäude nach energetischen Gesichtspunkten. Seine Ausstellung und Verwendung ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Der Energieausweis muss bei Verkauf und Vermietung schon beim ersten Besichtigungstermin vorgezeigt werde. Als Immobilienkäufer oder aber auch Mieter sollte man sich den Energieausweis zeigen lassen und bei der Kauf bzw. Mietentscheidung mit berücksichtigen. Mit Hilfe des Energieausweises kann man somit die einzelnen Objekte auf Ihre Energieeffizienz vergleichen. Nach Möglichkeit sollte der Energieausweis Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes wie zum Beispiel kostengünstige Modernisierungsvorschläge beigefügt werden. Ausgestellt werden darf der Energieausweis unter anderem von Architekten, Bauingenieuren und Elektrotechnikern, aber auch von Handwerksmeistern, wenn Sie einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich oder eine erfolgreiche Fortbildung absolviert haben. Schon in der Immobilienanzeige müssen seit dem 1. Mai 2014 wichtige Eckdaten aus dem Energieausweis veröffentlicht werden. Darunter fallen Energiekennwert, Baujahr, wesentlicher Energieträger der Heizung und die Energieeffizienzklasse. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Es gibt 2 Ausweisarten um den Energiekennwert also den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche (kWh/(m²a)) zu berechnen. Beim Bedarfsausweis erfolgt die Berechnung anhand von bautechnischen Daten wie z.B. Dämmung, Heizungsart, Ausstattung von Fenstern. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dem tatsächlichen Energieendverbrauch der letzten drei Jahre. Was der Energieausweis nicht leisten kann, ist eine exakte Vorhersage des individuellen Energieverbrauches. Im Energieausweis wird in Form eines Bandtachos der Endenergiebedarf eines Gebäudes und der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ausgewiesen. Der Endenergiebedarf wird auf Basis der Abrechnungen von Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung oder auf Grund anderer Verbrauchsdaten ermittelt. Die Endenergieverbrauchsdaten werden für das ganze Wohngebäude ermittelt und nicht für einzelne Wohngebäude. Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude ermittelten Endenergieverbrauch hervor. Mit Hilfe von Umschlagskoeffizenten des entsprechenden Energieträgers, der die Vorkette des eingesetzten Energieträgers berücksichtigt, ermittelt


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