Kaufabwicklung einer Immobilie

vonadmin
27. April 2016
Kategorie:   Allgemein

Die Kaufabwicklung einer Immobilie ist in der Regel Formsache. Hat man eine passende Immobilie gefunden und eine verbindliche Zusage der Bank erhalten, ist man dem Erwerb einer Immobilie ein riesiges Stück näher gekommen. Im Vorfeld hat man sich durch eine Vielzahl von Exposes gearbeitet, mehrere Besichtigungstermine durchgeführt und sämtliche Kreditangebote geprüft. Nebenbei hat man sämtliche Vor und Nachteile abgewogen. Der Rest sollte Formsache sein. Gemeinsam mit dem Verkäufer vereinbart man einen Termin beim Notar. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Kaufvertrag über eine Immobilie immer der Schriftform bedarf und notariell beurkundet werden muss. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte man sich die Immobilie genau ansehen. Hilfreich ist es hierfür den Zustand genau zu dokumentieren, zu filmen oder zu fotografieren. Denn, die Immobilie wird in dem Zustand gekauft wie sie besichtigt wurde. Der Verkäufer haftet nur noch für solche Mängel, die arglistig verschwiegen wurde. Darunter fallen z.B. wenn das Dach undicht ist, obwohl der Verkäufer das nach Nachfrage bestritten hat. Diese Schäden kann man nur nachweisen, wenn der Zustand zuvor dokumentiert wurde. Ein Notar überprüft, welche Lasten im Grundbuch eingetragen sind. Außerdem erfragt er, ob noch Reparaturen und Renovierungen vereinbart worden sind und erkundigt sich über Verkaufspreis und Finanzierung. Anhand dieser Daten setzt er den Vertrag auf und schickt diesen Verkäufer und Käufer zu. Gibt es von beiden Seiten keine Einwände, erfolgt ein Termin beim Notar. Nach Vorlage du Prüfung des Personalausweises der Beteiligten, liest der Notar den Kaufvertrag vor und nimmt noch auf Wunsch der beiden Vertragsparteien Änderungen vor. Dieser Vertrag wird dann von beiden Parteien unterschrieben. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich, wenn eine Seite wesentliche Vertragsvereinbarungen nicht erfüllt (z.B. Käufer zahlt nicht). Nach Vertragsunterzeichnung überwacht der Notar, wie die Immobilie und Geld Zug um Zug den Eigentümer wechseln. Sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde, sorgt der Notar dafür, dass der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird. Nach dieser Amtshandlung ist der Kaufvertrag abgeschlossen.


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