Wichtige Änderungen im Immobilienjahr 2016

vonadmin
20. Februar 2016
Kategorie:   Allgemein

Auf wichtige Änderungen im Immobilienjahr 2016  müssen sich Vermieter und Eigentümer, die durch  zahlreiche Gesetzesänderungen entstanden sind, einstellen. Jürgen Schreiber Immobilien führt einige der Änderungen in diesem Bericht auf.

1. Mietrecht soll weiter verschärft werden

Nach Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas sollen Mieterhöhungen nach Modernisierung begrenzt werden. Geplant ist nach Sanierungsmaßnahmen die Kosten nur noch von 8% anstatt 11% auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Weiterhin ist geplant eine Kappungsgrenze für die Mieterhöhung nach Modernisierung einzuführen. Hierbei soll die die Miete in einem Zeitraum von 8 Jahren um nicht mehr als 50 Prozent, maximal um nicht mehr als 4 Euro/qm steigen.

2. Wohngeld

Mehr Wohngeld sollen gering Verdiener per Januar 2016 bekommen. Laut Bundesregierung soll nicht die Höhe des Wohngeldes an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst werden. Durchschnittlich wird Das Wohngeld um39 Prozent angehoben werden. Ein 2 Personen Haushalt erhält demnach hierfür im Schnitt 186 Euro anstatt durchschnittlich 115 Euro.

3. Mietpreisbremse

Weitere Bundesländer planen Mietpreisbremse. Nach Einführung am 1. Juni 2015 haben neun Bundesländer das Gesetz umgesetzt. Weitere Bundesländer wie Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg wollen nachziehen.

4. Rauchmelder

Rauchmelder sind bei Neubauten überall per Gesetz vorgeschrieben. Nach und nach müssen jetzt aber auch Bestandsbauten nachgerüstet werden. Ab 1. Januar 2016 wird das Gesetz in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen umgesetzt. Kein Rauchmelderpflicht gibt es in Berlin, Brandenburg und Sachsen. In den Ländern laufen Diskussionen über eine entsprechende Verordnung.

5. Energieeinsparverordnung

Ab 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft. Für Neubauten gelten dann deutlich noch höhere Anforderungen. Der Primärendenergiebedarf eines Neubaus nach Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) muss dann um 25 % geringer sein als nach dem aktuell geltenden Standard für ein vergleichbares Haus. Auch die Wärmedämmung muss 20% besser sein. Die Neuregelung gilt für Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet wurde. Bauherren, die noch in 2015 den Bauantrag bzw. die Bauanzeige eingereicht haben, gilt die Regelung nicht.

Dies sind einige der wichtigsten Änderung die im Jahre 2016 eingeführt wurden.


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