Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Moers
Als Immobiliensachverständiger Moers helfen wir Ihnen bei der Frage:
- Welchen Wert Ihre Immobilie in Moers hat?
- Welchen Preis könnte ich für mein Haus in Moers erzielen?
Gerne ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie als Immobiliensachverständiger Moers für:
- einen geplanten Verkauf Ihrer Immobilie
- für eine Vermögensaufstellung
- bei einer Ehescheidung
- bei einer Erbauseinandersetzung
- bei Schenkungen.
- bei Nachlass- oder Betreuungsfälle
- Zwangsversteigerungen
- Finanzierungen.
Warum benötige ich eine Immobilienbewertung von einem Profi?
Durch ein professionelles Gutachten von einem Sachverständiger Moers erhalten Sie ein verlässlichen Wert Ihrer Immobilie. Für Sie ein Plus an Sicherheit, damit Sie Ihr Haus nicht unter Wert anbieten und vereinfacht die Preisverhandlung beim Verkauf. Mit einem professionellen Gutachten können Sie Ihre Immobilie mit einem guten Gefühl verkaufen ohne rechtliche Auseinandersetzungen befürchten zu müssen, weil der Fachmann ihre Immobilie mit anderen Augen sieht und Dinge mit in die Bewertung einbezieht, die Sie nicht wissen können.
Jürgen Schreiber Immobilien – Immobiliensachverständiger Moers
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Online-Immobilienbewertung
Bestimmt haben Sie Ihre Immobilie online schon malbewerten lassen um den Marktwert zu ermitteln.
Schnell ein paar Eckdaten Ihres Objektes eingegeben und als Ergebnis erhalten Sie eine große Preisspanne über den Wert Ihrer Immobilie mit der Sie so recht nichts anfangen können. Doch reicht Ihnen das aus?
Diese Einschätzung dient als erster Richtwert einer Immobilie. Wichtig zu wissen ist jedoch: keine Online-Bewertung kann den genauen Wert einer Immobilie ermitteln, da hierbei viele individuelle Faktoren von Bedeutung sind, die nicht online erfasst werden können. Eine Haftung des Wertes ist natürlich ausgeschlossen.
Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
Unsere Verkehrswertermittlung umfasst folgende Leistung
- Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
- Umfangreiche Fotodokumentation
- Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
- Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
- Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren) und Ableitung des Verkehrswertes
- Ausführliche Begründung zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
- Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
- Berücksichtigung von außer grundbuchlichen Belastungen
- Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstau
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:
- Eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
- Eine Recherche bezüglich Baugrund und mögliche Altlasten
- Eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes
Immobilienbewertung durch den Profi in Moers
Eine Immobilienbewertung durch einen geprüften Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger Moers ist deutlich mehr als eine pauschale Schätzung. Der Wert des Gutachtens wird auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten des Objektes ermittelt und gibt den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie wieder. Für uns als Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Mönchengladbach ist ein vor Ort Termin mit einer kompletten Besichtigung der Immobilie der erste Schritt für eine hieb- und stichfeste Bewertung.
Bei diesem Ortstermin besichtigen wir ausführlich und fachgerecht Ihre Immobilie. Dabei erfassen wir:
- Baumängel und Schäden
- Legen den Ausstattungsstandard fest
- Prüfen eventuelle Energieeinsparmöglichkeiten
- und ermitteln Renovierungs- und Investitionsstau
Neben diesen Fakten berücksichtigen wir als Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Mönchengladbach in dem Gutachten die Lage, den aktuellen Bodenwert, das Baujahr, den Gebäudetyp und die Modernisierungen in den letzten Jahren der Immobilie. Auch die aktuelle Marktlage und letzten Immobilienverkäufe in der näheren Umgebung bezieht der Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger Moers mit ein.
Das Ergebnis halten wir in einem schriftlichen Dokument fest. Dieses hat auch vor Gericht Gültigkeit.
Unsere Arbeit wird gestützt durch stetige Weiterbildung, umfangreichem theoretischen Fachwissen und mehrjähriger Praxiserfahrung. Dadurch können wir Ihnen stets hochqualitative Ergebnisse garantieren.
Sie haben noch Fragen rund um die Immobilienbewertung? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf
Ablauf
Über uns – Ihr Immobiliensachverständiger für Moers und Umland
Guten Tag, ich bin Jürgen Schreiber, geprüfter Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter. Ich fertige professionelle, unabhängige Immobilienbewertungen an. Diese können Ihnen eine guten Anhaltspunkt für den Wert Ihrer Immobilie geben, sind aber auch vor Gericht gültig.
Als modernes inhabergeführtes Sachverständigenbüro in Krefeld bieten wir Ihnen professionelle Dienstleistungen rund um die Bewertungen von Immobilien an. Dank umfangreichem Fachwissen und stetiger Weiterbildung können wir Ihnen als geprüfter Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter stets hochqualitative Ergebnisse garantieren.
Kontakt
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, welches Gutachten Sie für Ihre Belange benötigen. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns! Wir beraten Sie gerne
Tipps zur Immobilienbewertung in Mönchengladbach
Gutachten
Für jeden Bewertungsanlass erstellen wir für Sie das passende Gutachten. Unsere Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) werden immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen. Hier weiter lesen …
Nicht für alle Anlässe ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten notwendig. Sollten Sie nicht unbedingt ein gerichtsfestes Wertgutachten benötigen, können wir Ihnen mit unseren Kurzgutachten oder WertExpertisen Alternativen anbieten.
Unsere Kurzgutachten eignen sich für interne (gütliche) Auseinandersetzungen (Ehescheidung) oder als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten bei einem privaten Verkauf.
Sie benötigen eine schnelle (innerhalb von 48 Stunden) grobe Einschätzung des Marktpreises z.B. beim Ankauf einer Immobilie so bieten Ihnen unsere WertExpertisen eine Entscheidungshilfe.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf! In einem ersten Informationsgespräch prüfen wir welches Gutachten für Sie in Frage kommt.
- WertExpertise
- Marktpreiseinschätzung
- Ortsbesichtigung durch qualifizierten Gutachter
- Wertermittlung über ein Wertermittlungsverfahren
- Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden
- Objektbeschreibung (kurz)
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- bei An- und Verkauf
- Kurzgutachten
- Marktwertermittlung
- Ortsbesichtigung durch qualifizierten Gutachter
- Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV
- Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden
- Objektbeschreibung (kurz)
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- z.B. für einfache Erb- oder Scheidungsfälle
- Vollgutachtens
- Verkehrswert gem. § 194 BauGB
- Ortsbesichtigung durch qualifizierten Gutachter
- Wertermittlung über zwei separate Wertermittlungsverfahren gem. ImmoWertV
- Bewertung erkennbarer Mängel und Schäden
- Objektbeschreibung detailliert und Fotodokumentation
- Prüfung Altlastenkataster und Baulastenverzeichnis
- Prüfung der bauplanungs- und abgabenrechtlichen Situation
- Berücksichtigung von Mietverhältnissen
- Bewertung von sonstigen Lasten (z.B. Wohnungs- oder Wegerechte)
- bei Behörden und Rechtstreitigkeiten verwendbar
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ist die umfassendste und gerichtsfeste Form von Gutachten mit einer detaillierten Darstellung des Bewertungsobjektes und ausführliche Begründung der Wertermittlung. Gründe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind vielfältig und können aus dem privaten Bereich (z.B. Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfall, Schenkung oder Scheidung aber auch aus dem hoheitlichen Bereich (z.B. Enteignung) resultieren. In der Regel werden Immobiliengutachten von Gerichten, Finanzbehörden und Ämtern anerkannt. Sie müssen daher gerichtliche oder behördlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in der Wertermittlungsverordnung klar geregelt. Verkehrswertgutachten müssen daher einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Genau diesen Ansprüchen werden Immobiliengutachten von Jürgen Schreiber Immobilien gerecht. Unsere Verkehrswertgutachten sind vor Gericht “wasserdicht”.
Benötigte Unterlagen
Die Leistungen eines Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
Beispiel
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten ist eine gute Alternative zu einem Verkehrswertgutachten. Der Schwerpunkt liegt auf der Wertermittlung und weniger auf der ausführlichen Dokumentation. Die Gutachtenerstellung erfolgt selbstverständlich ohne Beeinträchtigung der Qualität. Ein Kurzgutachten ist eine gute Möglichkeit, um den Marktwert einer Immobilie vor dem Verkauf festzustellen.
Auskünfte aus öffentlichen Registern ( z.B. Altlastenkataster, Baulastenauskunft, Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge und Abgaben) werden nicht berücksichtigt. Das gleiche gilt für Rechte und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches die nicht im Leistungsumfang enthalten sind.
Benötigte Unterlagen
Die Leistungen eines Kurzgutachtens
Beispiel
In einem kurzen Telefonat erkläre ich Ihnen welches Gutachten Sie benötigen.
Benötigte Unterlagen für ein Gutachten
Immobiliensachverständiger Mönchengladbach erklärt ihnen: welche Unterlagen Sie brauchen & wo Sie diese erhalten
Wir helfen Ihnen aus dem Bürokratiedschungel !
Um eine professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilen zu erstellen sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Als Laie ist es nicht immer einfach zu verstehen was mit den Begriffen gemeint ist. Hier erfahren Sie um welche Unterlagen es sich handelt und wo sie diese erhalten.
Damit wir einen genauen Wert Ihrer Immobilie ermitteln können benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen der Immobilie:
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte
- vermasste Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte)
- Baubeschreibung
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Wohn-/Nutzflächen Berechnung
- Bruttogrundflächen Berechnung
- Aufstellung der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
- Anlieger-/Erschließungsbeitragsbescheinigung
- Mietverträge und/oder Mietaufstellungen
bei Eigentumswohnungen zusätzlich
Teilungserklärung nebst Nachträgen
Wenn Sie als Auftraggeber wünschen, können wir Ihnen gerne die benötigten Unterlagen besorgen
Eine Checkliste der benötigten Unterlagen können Sie hier herunterladen:
Grundbuchauszug
Auszug Baulastenverzeichnis
Lageplan
Bauzeichnungen, Wohnflächen, Bruttogrundfäche und Brutto-Rauminhalt Berechnung
Baubeschreibung
Immobilienbewertung
Für uns als Immobiliensachverständiger Moers ersetzt ein Preisspiegel oder Marktmonitor nicht die Arbeit eines ordentlichen arbeitenden Immobiliensachverständigen. Preisspiegel und Marktmonitore gibt es im Internet genügend. Preisspiegel können einen ersten Anhaltspunkt geben wie der Verkaufspreis sein wird. Doch kann man diese Vergleichspreise auch mit dem eigenen Objekt vergleichen? Im Regelfall kann man die einzelnen Objekte nicht vergleichen. Zu groß sind die Unterschiede zwischen Lage, Ausstattung aber auch Restnutzungsdauer. Ein guter Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter Moers kann Ihre Immobilie genau einschätzen. Als Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers sind für uns Fach- und Marktkenntnisse Grundlage für eine fundierte Immobilienbewertung. Marktpreise aus Internetportalen beruhen immer nur auf Angebotspreise. Bei Recherchen im Internet greift man auf unverhandelte Preise zurück. Hier sind sehr viele Ladenhüter und oder teure Immobilien dabei, die den Preis stark verfälschen. Dies führt zu einer starken Verfälschung der real erzielbaren Preise. Wir als Immobiliensachverständiger Moers greifen auf tatsächlich beurkundete Preise zu. Der Preis einer Immobilie muss beim Verkauf angemessen sein. Sicher ist, dass man nichts verschenken will und die Immobilie nicht zu niedrig bewertet werden darf. Ein Käufer ist jedoch nicht bereit für Ihre Immobilie ein Wucherpreis zu bezahlen. Wir als Immobiliensachverständiger Moers wissen um die Wichtigkeit einer seriösen Immobilienbewertung
Was regelt die Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist in der Regel auf drei Säulen aufgebaut berichtet der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum sowie die Regeln zum Sondereigentum. Laut dem Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers legt Sie zum Beispiel fest, wie hoch die Instandhaltungsrücklage sein muss. Natürlich werden auch die Aufgaben des Verwalters geregelt so der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Krefeld . Hier stehen auch Einzelheiten zur Eigentümerversammlung. Auch bestimmte Vereinbarungen können darin stehen, etwa ob alle Eigentümer gemeinsam den Austausch von Fenstern finanzieren müssen, da Sie zur Fassade und damit zum Gemeinschaftseigentum gehören so der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. In den meisten Fällen bestimmt die Gemeinschaftsordnung der Bauträger der die Eigentumswohnungen aufteilt und verkauft. Sie wird im Grundbuch hinterlegt und ein Notar muss Sie beglaubigen. Sind Änderungen erforderlich so müssen diese beim Notar veranlasst werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer so der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Sie hängt oft mit an der Teilungserklärung einer Wohngemeinschaft. Meistens wird die Gemeinschaftsordnung vom Grundstückseigentümer bei der Abgabe der Teilungserklärung festgelegt. Sie kann aber auch später durch die Wohnungseigentümer festgesetzt werden berichtet der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers.
Energieausweis Hausverkauf
Der Energieausweisgehört beim Hausverkauf zu den wichtigsten Unterlagen, die man als Hausverkäufer vorweisen muss. Dieser ist beim Hauskauf Pflicht, mit Ausnahme von Gebäuden die dem Denkmalschutz unterliegen berichtet der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Er gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Energiebedarf oder -verbrauch einer Immobilie ist und welcher Energieeffizienzklasse sie entspricht schildert der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Energieausweisen: den Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis. Laut dem Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie berechnet, der für das Beheizen, die Warmwasseraufbereitung und für die Lüftung notwendig sind. Er wird auf Grundlage baulicher Aspekt ermittelt berichtet der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Dazu zählen etwa Wandstärke, Heizanlage, Dämmung und Art der Fenster so der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Die hierdurch ermittelte Zahl wird im Energieausweis als Endenergiebedarf bezeichnet. Je kleiner dieser Wert ist, desto besser die Energieeffizienz des Gebäudes schildert der Immobiliensachverständiger moers und Immobiliengutachter Moers. Außerdem wird bei einem Bedarfsausweis der Primärbedarf angezeigt. Dieser Wert sagt aus, wieviel Energie es bedarf, um den Energiebedarf des Hauses zu erzeugen. Dazu wird dieser Bedarf mit festgelegten Werten für die Art der Energiegewinnung multipliziert, über der das Gebäude versorgt wird – also Öl, Holz, oder erneuerbare Ressourcen. Laut dem Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers gilt dieser Wert umso besser, je niedriger er ausfällt. Bei einem Verbrauchsausweis wir aus den Verbrauchsdaten der letzte 3 Jahren der Energiebedarf ermittelt. Dieser Bedarf entspricht dem was die Bewohner verbraucht haben. Er variiert sehr stark und ist abhängig davon, wie viele Menschen in einer Wohnung oder Haus leben, wie intensiv sie heizen und auch wie die Witterungsverhältnisse der letzten 3 Jahren waren. Um den Primärverbrauch zu berechnen , wird, wie beim Bedarfsausweis, der Endenergiewert mit einem bestimmten Faktor multipliziert, der für elektrische Energiegewinnung und Heizölversorgung am höchsten und für Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen am niedrigsten ist berichtet der Immobiliensachverständiger Moers und Immobiliengutachter Moers. Diese Werte sind für Käufer interessant, um den künftigen Verbrauch der Immobilie laut Energiepass abzuschätzen.
Was ist bei der Grenzbebauung auf dem eigen Grundstück erlaubt
Laut dem Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers ist das Bauen einer Immobilie, aber auch eines Schuppens, einer Garage und selbst eines Zaunes an der Grenze zum Nachbargrundstück ist die Legalität zu prüfen. Für den Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers gehört selbst das Pflanzen einer Hecke dazu. Während es um den Zaun oder die Hecke eher selten Streit mit den Nachbarn gibt, bergen Garage, Schuppen & Co deutlich mehr Konfliktpotenzial berichte der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers. Generell gehen Grundstücksbesitzer davon aus, dass Sie auf dem eigenen Grundstück machen können, was Sie möchten berichtet der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers. Doch für die letzten Meter vor der Grundstücksgrenze gelten spezielle Regeln. Dabei geht es um die Bereiche Brandschutzmaßnahmen, Belüftung des Nachbargrundstückes, Belichtung und freie Sicht und natürlich die Privatsphäre des Nachbarn schildert der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers. Für was wie dicht an der Grundstücksgrenze gebaut werden kann ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Behörden der Länder legen unterschiedliche Abstandsflächen fest, die einzuhalten sind.
Gibt es Ausnahmen von diesen Regelungen?
Laut dem Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers gibt es diese. Eine pauschale Ausnahmeregelung lautet: Nachbarn können in gleicher Weise das Grenzareal bebauen. Wenn also ein Eigenheimbesitzer dichter als vorgesehen an der Grenze zum (zunächst unbebauten) Grundstück etwas errichtet hat und das Nachbargrundstück später bebaut wird, darf der neue Nachbar genauso dicht an die Grenze heranbauen berichtet der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers.
Der Mindestabstand von drei Metern ist bei großen Gebäuden aber aus Brandschutzgründen immer einzuhalten, alternativ ist eine Brandschutzwand zu errichten. Es können jedoch Häuser direkt miteinander verbunden werden, wenn sich die Nachbarn darüber einig sind und zwischen den beiden Gebäuden eine Baulast vereinbart wurde berichtet der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers.
Wie dicht dürfen das Gartenhaus, die Garage und der Schuppen an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
Laut dem Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers gelten hierfür die gleichen Regeln wie bei einem Wohnhaus oder Gewerbegebäude, allerdings entfällt die Pflicht zum Einholen einer Genehmigung. Laut dem Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers kann man auch eine Einigung mit dem Nachbarn treffen, wenn dieser auf seinem Grundstück diese Fläche zur Verfügung stellen kann. Er muss sich hierzu schriftlich verpflichten.
Die Wohnfläche ist ein zentraler Bestandteil der Preisfindung berichtet der Immobiliengutachter Krefeld und Immobiliensachverständiger Krefeld Jürgen Schreiber. Laut dem Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers orientieren sich Käufer und Mieter häufig am Quadratmeterpreis, der bei einer falschen Angabe der Fläche unrealistisch wird. Dies führt nicht nur zu Missverständnissen während der Preisverhandlungen, sondern kann auch dazu führen, dass Interessenten abspringen oder ein Angebot zurückziehen. Dies verzögert den Verkaufsprozess und mindert die Effizienz der Vermarktung schildert der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Mooers.
Vermeidung von Fehlern
Für den Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers sollten um Risiken zu minimieren, folgende Maßnahmen ergreifen:
- Professionelle Wohnflächenberechnung beauftragen: Ein Sachverständiger oder Architekt kann sicherstellen, dass die Fläche korrekt nach den geltenden Normen berechnet wird, z. B. nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der DIN 277.
- Prüfung von Bestandsunterlagen: Bei der Vermarktung von Bestandsimmobilien sollten bestehende Flächenangaben auf Plausibilität geprüft werden, bevor sie übernommen werden schildert der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers.
Fazit
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein essenzielles Qualitätsmerkmal für professionelle eine professionelle Vermarktung. Fehler in diesem Bereich können weitreichende negative Konsequenzen haben, die weit über einen einzelnen Verkauf hinausgehen erklärt der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers. Durch sorgfältige Berechnungen, den Einsatz moderner Technologien können Makler z.B. ihr Risiko minimieren – und sich als verlässlicher Partner für ihre Kunden positionieren.
Ein präziser Umgang mit der Wohnfläche zeigt nicht nur Professionalität, sondern schafft auch Vertrauen – die wichtigste Währung in der Immobilienvermarktung erklärt der Immobiliengutachter Moers und Immobiliensachverständiger Moers.