Krefeld – Bismarckviertel 4 Zimmer Wohnung mit 2 Balkonen
Objektbeschreibung
In hervorragender Wohnlage (Bismarckviertel nahe dem Moltke-Gymnasium) befindet sich diese sehr helle 4 Zimmer Wohnung im 6. Obergeschoss eines gepflegten und ruhigen Mehrparteienhauses.
Die ca. 95 m² Wohnfläche teilen sich auf in Diele, Wohn-/Essbereich, Küche, 3 weitere Räume (Schlaf-, Arbeits- und Kinderzimmer), Bad, Gäste-WC und 2 Balkone.
Über die Diele mit seinen Einbauschrankwänden gelangt man in ein einladendes, großes Wohnzimmer mit Zugang zu dem in Westrichtung über die ganze Wohnungsbreite liegenden 1. Balkon. Hier haben Sie ideale Bedingungen den Sommer zu genießen.
Angrenzend an das Wohn-/Esszimmer befindet sich die Küche.
Weiterhin befinden sich auf dieser Wohnebene 3 weitere gleichgroße Räume, die alle einen separaten Zugang zu dem 2. Balkon haben. Von hier haben Sie einen wunderschönen Blick in die Grünanlagen.
Zur Wohnung gehört noch ein Tiefgaragenstellplatz und ein Kellerraum.
Ausstattung
Parkettboden im Wohnbereich
Bodenfliesen in Küche und Diele
Laminat in Schlaf-, Arbeits- und Kinderzimmer
Aufzug
Tiefgaragenstellplatz
Lage
Das Bismarckviertel gehört zu den Juwelen Krefelds. Diese schöne Wohnung liegt in bester Wohnadresse nahe dem Moltke-Gymnasium. Ideale Einkaufsmöglichkeiten, hervorragende Verkehrsanbindungen, alle Dinge des täglichen Bedarfs in nächster Nähe. Auch die Krefelder Innenstadt erreichen Sie in wenigen Minuten mit Bus und Bahn oder auch fußläufig.
Energieausweiss
Verbrauchsausweiss: 147 kWh/(m²*a)
Baujahr: 1961
wesentlicher Energieträger Fernwärme
Eckdaten
Wohnfläche 98 m²
Kaltmiete: 590,00 Euro
1 Tiefgaragenstellplätze: 45 Euro
Nebenkosten: 360,00 Euro
Kaution : 1270 Euro
Bezugsfrei ab: nach Vereinbarung
Sonstiges
Für sämtliche Angaben, die vom Eigentümer des Objektes stammen, kann trotz gewissenhafter Prüfung unsererseits prinzipiell keine Gewähr übernommen werden, Irrtum bleibt vorbehalten.
Das Zustandekommen eines Mietverhältnisses bedingt den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages. Mündliche Nebenabreden erfordern prinzipiell schriftliche Bestätigung.
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